Der Begleithund
soll ein normales Verhalten im alltäglichen Straßenverkehr und im Umgang mit anderen Tieren zeigen. Bei der Ausbildung sollen unsere Hunde erkennen lassen, dass sie auch im belebten Verkehr mit Fußgängern, Radfahrern, Auto, sowie bei Begegnungen mit anderen Hunden gut zurecht kommen. Ein wesentlicher Teil der Ausbildung sind die Gehorsamsübungen, dabei werden Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Ablegen in Verbindung mit Herankommen und Ablegen unter Ablenkung ausgebildet.
Die erfolgreiche Ausbildung zum Begleithund stellt den Einstieg in den Hundesport dar. Das Bestehen der Prüfung ist sowohl für den Schutzhunde-Sport als auch im Agility oder in der Fährtenarbeit grundlegende Voraussetzung. Das Zulassungsalter beträgt 15 Monate.